Arbeiten während des Studiums
Arbeiten während des Studiums in Österreich
Für Drittstaatsstudierende beantragt der Arbeitgeber in der Regel die Beschäftigungsbewilligung.
EU/EWR/Schweizer
EU/EWR/Schweizer benötigen grundsätzlich keine Beschäftigungsbewilligung.
Drittstaatsangehörige
Mit Aufenthaltsbewilligung Student ist eine Beschäftigungsbewilligung nötig; der Arbeitgeber beantragt sie beim AMS.
Bewilligung und Arbeitgeberpflicht
Der Arbeitgeber beantragt vor Arbeitsbeginn beim AMS.
Arbeitszeit
Die aktuelle OeAD-Seite nennt bis zu 20 Wochenstunden; mit eigenem Status abgleichen.
Steuern und Vergütung
Steuern, Sozialbeiträge und Mindest-/Branchenlohn hängen von Vertrag und Status ab. Vor Unterschrift offiziell prüfen.
Offizielle Quellen
Zuletzt geprüft: 02.09.2026
Dieser Leitfaden ist informativ und keine Rechtsberatung. Individuellen Status bei der zuständigen Behörde prüfen.

