Arbeiten während des Studiums

Arbeiten während des Studiums in Österreich

Für Drittstaatsstudierende beantragt der Arbeitgeber in der Regel die Beschäftigungsbewilligung.

EU/EWR/Schweizer

EU/EWR/Schweizer benötigen grundsätzlich keine Beschäftigungsbewilligung.

Drittstaatsangehörige

Mit Aufenthaltsbewilligung Student ist eine Beschäftigungsbewilligung nötig; der Arbeitgeber beantragt sie beim AMS.

Bewilligung und Arbeitgeberpflicht

Der Arbeitgeber beantragt vor Arbeitsbeginn beim AMS.

Arbeitszeit

Die aktuelle OeAD-Seite nennt bis zu 20 Wochenstunden; mit eigenem Status abgleichen.

Steuern und Vergütung

Steuern, Sozialbeiträge und Mindest-/Branchenlohn hängen von Vertrag und Status ab. Vor Unterschrift offiziell prüfen.

Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 02.09.2026

Dieser Leitfaden ist informativ und keine Rechtsberatung. Individuellen Status bei der zuständigen Behörde prüfen.