Arbeiten während des Studiums

Arbeiten während des Studiums in Frankreich

Studentische Arbeit ist möglich; Regeln variieren nach Nationalität und Aufenthaltstitel.

EU/EWR/Schweizer

Laut Service Public dürfen europäische Studierende bis zur gesetzlichen Jahresgrenze ergänzend arbeiten.

Drittstaatsangehörige

Nicht-EU-Studierende brauchen den passenden Studierendenstatus; bestimmte Fälle verlangen vorab eine Arbeitserlaubnis.

Bewilligung und Arbeitgeberpflicht

Konkreten VLS-TS/Titel und Arbeitgeberpflicht offiziell prüfen.

Arbeitszeit

Service Public nennt aktuell in vielen Fällen bis zu 964 Stunden jährlich; Ausnahmen an der Quelle prüfen.

Steuern und Vergütung

Steuern, Sozialbeiträge und Mindest-/Branchenlohn hängen von Vertrag und Status ab. Vor Unterschrift offiziell prüfen.

Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 02.09.2026

Dieser Leitfaden ist informativ und keine Rechtsberatung. Individuellen Status bei der zuständigen Behörde prüfen.