Arbeiten während des Studiums
Arbeiten während des Studiums in Frankreich
Studentische Arbeit ist möglich; Regeln variieren nach Nationalität und Aufenthaltstitel.
EU/EWR/Schweizer
Laut Service Public dürfen europäische Studierende bis zur gesetzlichen Jahresgrenze ergänzend arbeiten.
Drittstaatsangehörige
Nicht-EU-Studierende brauchen den passenden Studierendenstatus; bestimmte Fälle verlangen vorab eine Arbeitserlaubnis.
Bewilligung und Arbeitgeberpflicht
Konkreten VLS-TS/Titel und Arbeitgeberpflicht offiziell prüfen.
Arbeitszeit
Service Public nennt aktuell in vielen Fällen bis zu 964 Stunden jährlich; Ausnahmen an der Quelle prüfen.
Steuern und Vergütung
Steuern, Sozialbeiträge und Mindest-/Branchenlohn hängen von Vertrag und Status ab. Vor Unterschrift offiziell prüfen.
Offizielle Quellen
Zuletzt geprüft: 02.09.2026
Dieser Leitfaden ist informativ und keine Rechtsberatung. Individuellen Status bei der zuständigen Behörde prüfen.

