Arbeiten während des Studiums in Deutschland
Für EU/EWR/Schweizer und Drittstaatsangehörige gelten unterschiedliche Regeln.
EU/EWR/Schweizer
EU/EWR/Schweizer Studierende haben grundsätzlich vergleichbaren Arbeitsmarktzugang; Sozialversicherung hängt von Stunden und Einkommen ab.
Drittstaatsangehörige
Drittstaatsangehörige müssen die Vorgaben des Aufenthaltstitels beachten; Selbstständigkeit kann extra genehmigungspflichtig sein.
Bewilligung und Arbeitgeberpflicht
Aufenthaltstitel prüfen und bei Unklarheit die Ausländerbehörde fragen.
Arbeitszeit
Die offizielle Seite erklärt die jährliche Arbeitstage-Regel und Ausnahmen für studentische Hilfskräfte; aktuellen Stand dort prüfen.
Steuern und Vergütung
Steuern, Sozialbeiträge und Mindest-/Branchenlohn hängen von Vertrag und Status ab. Vor Unterschrift offiziell prüfen.
Offizielle Quellen
Zuletzt geprüft: 02.09.2026
Dieser Leitfaden ist informativ und keine Rechtsberatung. Individuellen Status bei der zuständigen Behörde prüfen.

