Arbeiten während des Studiums

Arbeiten während des Studiums in Deutschland

Für EU/EWR/Schweizer und Drittstaatsangehörige gelten unterschiedliche Regeln.

EU/EWR/Schweizer

EU/EWR/Schweizer Studierende haben grundsätzlich vergleichbaren Arbeitsmarktzugang; Sozialversicherung hängt von Stunden und Einkommen ab.

Drittstaatsangehörige

Drittstaatsangehörige müssen die Vorgaben des Aufenthaltstitels beachten; Selbstständigkeit kann extra genehmigungspflichtig sein.

Bewilligung und Arbeitgeberpflicht

Aufenthaltstitel prüfen und bei Unklarheit die Ausländerbehörde fragen.

Arbeitszeit

Die offizielle Seite erklärt die jährliche Arbeitstage-Regel und Ausnahmen für studentische Hilfskräfte; aktuellen Stand dort prüfen.

Steuern und Vergütung

Steuern, Sozialbeiträge und Mindest-/Branchenlohn hängen von Vertrag und Status ab. Vor Unterschrift offiziell prüfen.

Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 02.09.2026

Dieser Leitfaden ist informativ und keine Rechtsberatung. Individuellen Status bei der zuständigen Behörde prüfen.