Arbeiten während des Studiums

Arbeiten während des Studiums in den Niederlanden

Für Nicht-EU-Studierende braucht der Arbeitgeber oft eine Arbeitserlaubnis; es gelten Alternativen für Wochenarbeit oder Sommer-Vollzeit.

EU/EWR/Schweizer

EU/EWR/Schweizer benötigen grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis.

Drittstaatsangehörige

Bei Studienaufenthalt beantragt der Arbeitgeber eine TWV; Selbstständigkeit hat eigene Bedingungen.

Bewilligung und Arbeitgeberpflicht

Der Arbeitgeber muss vor Arbeitsbeginn eine TWV beim UWV erhalten, sofern keine Ausnahme gilt.

Arbeitszeit

Aktuelle Wahlmöglichkeit und Stunden direkt bei IND prüfen.

Steuern und Vergütung

Steuern, Sozialbeiträge und Mindest-/Branchenlohn hängen von Vertrag und Status ab. Vor Unterschrift offiziell prüfen.

Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 02.09.2026

Dieser Leitfaden ist informativ und keine Rechtsberatung. Individuellen Status bei der zuständigen Behörde prüfen.