Arbeiten während des Studiums
Arbeiten während des Studiums in den Niederlanden
Für Nicht-EU-Studierende braucht der Arbeitgeber oft eine Arbeitserlaubnis; es gelten Alternativen für Wochenarbeit oder Sommer-Vollzeit.
EU/EWR/Schweizer
EU/EWR/Schweizer benötigen grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis.
Drittstaatsangehörige
Bei Studienaufenthalt beantragt der Arbeitgeber eine TWV; Selbstständigkeit hat eigene Bedingungen.
Bewilligung und Arbeitgeberpflicht
Der Arbeitgeber muss vor Arbeitsbeginn eine TWV beim UWV erhalten, sofern keine Ausnahme gilt.
Arbeitszeit
Aktuelle Wahlmöglichkeit und Stunden direkt bei IND prüfen.
Steuern und Vergütung
Steuern, Sozialbeiträge und Mindest-/Branchenlohn hängen von Vertrag und Status ab. Vor Unterschrift offiziell prüfen.
Offizielle Quellen
Zuletzt geprüft: 02.09.2026
Dieser Leitfaden ist informativ und keine Rechtsberatung. Individuellen Status bei der zuständigen Behörde prüfen.

